Ist der bestehende Pflege- und Betreuungsbedarf durch die Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt und eine private Finanzierung dieser Leistungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so wird in einigen Fällen nach eingehender Prüfung eine finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfeträger erfolgen.