Unsere professionelle Betreuungsleistung finanziert sich zum Teil durch Ihre Pflegeversicherung. Alle Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 können monatlich einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 Euro in Anspruch nehmen. Der Betrag von 131,00 EUR ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Die Erstattung ist möglich, für
Bei dem Entlastungsbetrag gilt das Sparbuchprinzip. Eine Übertragung der Leistungen in die erste Hälfte des nächsten Jahres ist möglich.