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Kostenübernahme bei Betreuungsbedarf – Der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI

Unsere professionelle Betreuungsleistung finanziert sich zum Teil durch Ihre Pflegeversicherung. Alle Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 können monatlich einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 Euro in Anspruch nehmen. Der Betrag von 131,00 EUR ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Die Erstattung ist möglich, für

  • 1. Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege
  • 2. Leistungen der Kurzzeitpflege
  • 3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI, in den
    Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung im Bereich der Selbstversorgung
  • 4. Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bei dem Entlastungsbetrag gilt das Sparbuchprinzip. Eine Übertragung der Leistungen in die erste Hälfte des nächsten Jahres ist möglich.

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