Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Pflegekasse Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung – z. B. der Einbau von Haltegriffen zur Vereinfachung der Nutzung von Bad und WC oder der Verbreiterung der Türen für Rollstuhlfahrer – gewähren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Umbaumaßnahme, jedoch maximal 4.000,00 € je Maßnahme. Ansprüche bestehen bereits ab Pflegegrad 1, allerdings muss die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgen.